Grundgedanken der Mediation

Eigenverantwortlichkeit:

Das zentrale Prinzip in der Mediation. Der Mediator unterstützt die Konfliktbeteiligten bei der Suche nach eigenen tragfähigen Lösungen. Er hat nicht die Rolle eines Experten in der Sache, um die es geht.
Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit unterscheidet die Mediation fundamental von den meisten anderen Konfliktregelungsansätzen.
Entsprechend gefragt ist eine Haltung von Mediatoren, die sich nicht selbst sondern die Konfliktbeteiligten in den Mittelpunkt stellen.

Allparteilichkeit der Mediatoren:

Die Mediatoren sind nicht am Konfliktgeschehen beteiligt (und werden von den Beteiligten als externe Dritte angesehen) und fühlen sich allen Konfliktparteien gleich verpflichtet. Allparteilichkeit ist nicht das Gleiche wie Neutralität, denn die Mediatoren bemühen sich um Verständnis für die jeweilige Sichtweise der Konfliktbeteiligten und sind für die Struktur und den Prozessverlauf der Mediation verantwortlich.

Beteiligung aller Konfliktbetroffenen:

Mediation bezieht alle von einem Problem Betroffenen ein. Sie erarbeiten gemeinsam eine Lösung, in die alle ihr Wissen einbringen und die von allen akzeptiert wird.

Ergebnisoffenheit:

Damit Mediation als Verfahren nicht instrumentalisiert wird, z.B. um Zeit zu gewinnen oder Parteien ruhig zu stellen, ist eine wichtige Voraussetzung ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit. In dem betreffenden Konflikt dürfen nicht außerhalb des Mediationsverfahrens (im Vorfeld oder parallel) die Entscheidungen getroffen werden. Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert ein Ergebnis haben wird und dass gemeinsam gefundene Lösungen auch umgesetzt werden. Ob die notwendige Ergebnisoffenheit für eine Mediation gegeben ist, entscheiden die Beteiligten.

Freiwilligkeit (innere und äußere):

Die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Auch wenn bspw. Vorgesetzte in einem Unternehmen das Verfahren initiieren, müssen die Mediatoren sicherstellen, dass die Konfliktparteien selbst entscheiden, ob und wie intensiv (innere Freiwilligkeit) sie sich dann auch inhaltlich einbringen. Wenn eine Konfliktpartei oder die Mediatorin zu dem Schluss kommt, dass die Voraussetzungen für eine Mediation bzw. für eine konstruktive Arbeit nicht mehr gegeben sind, kann der oder die Betreffende die Mediation beenden. Letztlich sind die Beteiligten auch für das inhaltliche Ergebnis der Mediation verantwortlich. Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, ist es für alle Konfliktbeteiligten vorher wichtig zu klären, welche Alternativen sie jeweils zur Mediation haben: Was können sie bestenfalls ohne Verhandlung erreichen? Und was kann schlimmstenfalls passieren, wenn sie nicht verhandeln?

Vertraulichkeit:

Die in der Mediation besprochenen Inhalte werden sowohl von den Konfliktbeteiligten als auch vom Mediator vertraulich behandelt. Gemeinsam verpflichten sie sich in der Regel im Rahmen des Mediationsvertrages dazu, die Informationen aus dem Mediationsverfahren nicht in anderen Zusammenhängen gegen die Konfliktbeteiligten zu verwenden. In größeren und komplexeren Verfahren entscheiden die Konfliktbeteiligten einvernehmlich zu Beginn der Mediation, wie sie mit der allgemeinen und interessierten Öffentlichkeit umgehen wollen.

Informiertheit:

Die Konfliktbeteiligten müssen über ihre eigene Situation, z.B. ihre rechtliche Lage bzw. allgemein ihre beste Alternative sowie über die Prinzipien der Mediation und die Rolle der Mediatorin informiert sein. Darüber hinaus müssen alle für den Konflikt relevanten Informationen in der Mediation offen gelegt werden.

© Stefan Kessen / Markus Troja (MEDIATOR GmbH)

© 2022 Claudia Schelp
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